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Kosten & Abrechnung

Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweils erbrachten Leistungen, deren Schwierigkeit und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Die Abrechnung erfolgt unter Anwendung eines angemessenen Steigerungsfaktors im Rahmen der GOÄ.

Als unverbindliche Orientierung kann ein Honorar von etwa 150 € pro Stunde dienen. Der tatsächliche Rechnungsbetrag kann hiervon im Einzelfall abweichen.

Osteopathische Leistungen werden in der Regel nach dem individuellen Zeitaufwand berechnet.

Eine Therapiestunde dauert 60 Minuten.

Auch hier kann ein Honorar von etwa 150 € pro Stunde als Orientierung dienen.

Die Erstattung der Kosten durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist abhängig vom jeweiligen Tarif und kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden. 

Für Rückfragen zu den voraussichtlichen Kosten stehe ich Ihnen gerne vor Beginn der Behandlung zur Verfügung.

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Private Krankenversicherung & Erstattung

Volle Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen erstatten osteopathische Leistungen durch Ärzte je nach Tarif häufig ganz oder teilweise. Bitte klären Sie die Erstattung vorab mit Ihrer Versicherung.

Beihilfefähigkeit

Bei beihilfeberechtigten Patientinnen und Patienten kann eine Erstattung je nach Beihilfevorschrift möglich sein.

GOÄ Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dies erleichtert die Einreichung bei Ihrer Versicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung & Zusatzversicherung

Gesetzliche Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen (GKV) beteiligen sich anteilig an den Kosten für Osteopathie. In der Regel werden 3 bis 6 Behandlungen pro Jahr bezuschusst, sofern eine ärztliche Empfehlung vorliegt.

Private Zusatzversicherungen

Private Zusatzversicherungen für Osteopathie erstatten oft anteilig.

Erstattung durch Berufsverbände

Einige gesetzliche Krankenkassen knüpfen eine Bezuschussung osteopathischer Leistungen an bestimmte Qualifikationsnachweise. Bitte klären Sie die Voraussetzungen vorab mit Ihrer Krankenkasse.

Ärztliche Verordnung

Bitte klären Sie vor der Behandlung mit Ihrer Kasse, ob ein ärztliches Rezept (Privatrezept) benötigt wird. Dieses kann von jedem Hausarzt oder Facharzt ausgestellt werden.

Abrechnungsmodalitäten & Transparenz

Voraussetzungen

Um Ihnen maximale Sicherheit und Planung zu ermöglichen, erfolgt die Abrechnung in meiner Praxis in klaren Schritten und stets nachvollziehbar.

  • Grundlage: Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Jede Einzelleistung wird transparent aufgeschlüsselt.

  • Zustellung: Sie erhalten die Rechnung nach Ihrer Behandlung per Post.

  • Bezahlung: Ich bitte um Begleichung des Betrages per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.

  • Erstattung: Die detaillierte Dokumentation ermöglicht Ihnen eine reibungslose Einreichung bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu den Kosten und zur Erstattung durch Ihre Krankenkasse persönlich. Kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail oder Telefon.

E-Mail: info@osteopathie-stromp.com

Tel.: 07071 1389933

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